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Peter Richter - Der Honeckerprozeß

Die Hintergründe des Honecker-Prozesses

Wenn die deutsche Justitia mit Adlerblicken durch ihre Augenbinde späht in der Hoffnung, jemanden in die Fänge zu bekommen, der in der DDR Regierungsverantwortung trug, dann steht ein Prozeß ins Haus, der in seiner Objektivität den Reden vor einer Bundestagswahl vergleichbar ist. Im wesentlichen gibt es wohl drei Prämissen für die Urteilsfindung: zuvörderst das parteipolitische Kräfteverhältnis am Rhein, zum zweiten den Grad des öffentlichen Interesses im Osten und schließlich den populistischen Effekt. Doch erst, wenn ein Scheiterhaufen das Licht am Ende des Tunnels ersetzt, dämmert es zuweilen auch schlichten Gemütern, daß Rechtsstaat ein Paradoxon ist, ebenso wie Unrechtsstaat eine Tautologie.

Noch deutlicher als bei den Urteilen gegen Heinz Keßler (73), siebeneinhalb Jahre, und Fritz Streletz (66), fünfeinhalb Jahre, sowie Hans Albrecht, viereinhalb Jahre, wird das bei der Kriminalisierung ehemaliger DDR-Grenzsoldaten, die selbst den Richtern Schweißtropfen auf die Stirn und zunehmend Freisprüche auf die Lippen treibt.

Wer verurteilt schon gern angesichts der Pikanterie, die jedem Straßenpassanten plötzlich ins Auge fallen kann: "Militärischer Sicherheitsbereich - Vorsicht Schußwaffengebrauch". Ganz ohne Schießbefehl. Freiheitlich sozusagen. Nicht zu reden von jenem Zynismus, mit dem eine ehemals an der Berliner Mauer entlangführende Straße ihren Namen zurück erhielt. Sie war umbenannt nach dem Grenzsoldat Reinhold Huhn, der dort während des Dienstes ermordet wurde. Jetzt heißt sie wieder wie früher: Schützenstraße.

Es dämmert also, auch wenn einer keine heimliche Liebe zu Generälen und stockbornierten SED-Bezirksleitungs-Sekretären hegt, wenn er den Gebrauch von Schußwaffen an einem imaginären Weltende für barbarisch hält, in Berlin wie in Mogadischu.

Um aber Licht in die Sache zu bringen, ist etwas mehr von Nöten, mehr sogar noch, als Uwe Wessel als Gerichtsreporter im "Fall Honecker" in der "Wochenpost" tat, bevor aus dem in Berlin erscheinenden Leserliebling ein westgeliftetes Allerweltsblatt wurde. Dieses Mehr hat Peter Richter in seinem bei Elefanten Press edierten Band "Kurzer Prozeß. Honecker und Genossen - Ein Staat vor Gericht?" zu leisten versucht. Sein Verdienst besteht darin, daá er nicht als Schiedsrichter über das Spielfeld pfeift, sei es nach den Regeln des Spiels oder denen des Geschäfts. Er läßt sich gar nicht erst ein auf den Trubel um den Ball, der da Gerechtigkeit heißen soll, und er ignoriert auch die tobenden Zuschauertribünen, auf denen für kurze Zeit lange gestauter Frust abreagiert wird.

Stattdessen schaut er sich die Kontrahenten an und benennt nach ihnen die Kapitel seines Buches: Die Angeklagten, Die Ankläger, Die Verteidiger, Die Richter. Dem fügt er eine Reihe von Dokumenten hinzu, die in den Tagesmedien bis dahin günstigenfalls in verkürzter, eher in entstellter Form erschienen waren.

Richter nähert sich seinem Gegenstand mit dem zurückhaltenden Engagement des guten Journalisten, der eine Reportage schreiben will, ohne bereits ihren Ausgang im Kopf zu haben. Obwohl das Buch damit beginnt, wie ein alter Mann auf dem Flughafen von Santiago seine Gefährten mit der Faust begrüßt. Dann rekapituliert Richter die Biografien Honeckers und der anderen Angeklagten von der Weimarer Republik über Hitlerei und Kalten Krieg, Mauerbau und Ulbrichtsturz bis zum Ende ihrer eigenen, scheinbar unumschränkten Herrschaft, die zu keinem Zeitpunkt die der Arbeiterklasse war, aber die des Kapitals eben auch nicht. Und in einem Exkurs über philosophische Ansätze und ideologische Muster versucht er dem Motiven für ein Handeln nachzuspüren, das diese Männer vom Leben des Volkes, das sie regierten, immer weiter entfernte.

Genausowenig aber, wie er auf diese mit verschleiertem Opferblick schaut, senkt Richter den Blick von jenen, die da zu Gericht sitzen wollten. Er nimmt die politische Justiz in der Bundesrepublik bei ihrer Geschichte: 56 955 Ermittlungsverfahren wegen Hochverrats, Staatsgefährdung und Landesverrat allein von 1953 bis 1958, 6758 Verurteilungen wegen dieser Delikte in den Jahren 1950 bis 1966. Und an anderer Stelle zitiert er die FAZ vom 3. Januar 1991: "Es kommt nicht darauf an, die Bundesrepublik zu verändern, sondern darauf, die alten Hochburgen er SED zu schleifen." Der Bogen wird geschlossen mit der Einstellung des Verfahrens gegen SS-Obersturmbannführer Strippel, mutmaßlich verantwortlich für den Mord an 20 Kindern, vier Pflegern und 24 sowjetischen Kriegsgefangenen, 1967 durch Oberstaatsanwalt Dr. Münzberg, der später im kolonisierten Mecklenburg-Vorpommern stellvertretender Generalstaatsanwalt wurde.

Einmal zwischen die Mumien des Kalten Krieges gelangt, entwickelt Richter seinen zweiten Exkurs zur DDR-Geschichte, die nur als Teil der deutschen Geschichte interpretierbar wird, in der sich stets der Kampf der Großmächte um ihre Herrchaftsdomänen widerspiegelte. Auch dann, wenn Kohl und Honecker einander in Bonn auf rotem Teppich begrüßten.

Offensichtliche Achtung bringt Richter den Verteidigern Honeckers entgegen, denen mehr Courage und auch juristische Spitzfindigkeit abverlangt war, als ihrem Mandanten. Wie der Rechtsstaat im Zweifelsfall mit denen umspringt, die seinen Gegnern beistehen, ist schließlich spätestens bei den RAF-Prozessen in den 70er Jahren deutlich geworden. Aber hier saß Justitia ja längst auf dem hohen Roß, die Vorverurteilung in den Medien, die Wut eines Gutteils ostdeutscher Bevölkerung, der alte Haß konservativer Kämpen, der sich kaum mehr zu tarnen vermochte, und jenseits der Schranke gestürzte Verräter an ihrer eigenen Sache, geschlagen auch dann, wenn sie noch einmal in ihren Erklärungen parlierten. Was treibt, solchen Männern Beistand zu leisten?

Auch den Kommunisten Friedrich Wolff mochte nicht nur moralische Verpflichtung bewegen. Er hatte nach dem 17. Juni "Rädelsführer" verteidigt und später den "Konterrevolutionär" und Leiter des Aufbau-Verlages Walter Janka. Er kannte ideologische Justiz und wohl gerade deshalb bestand er einzig auf einem juristischen Selbstverständnis. Wolfgang Ziegler fühlte sich durch die Vorverurteilung seines Mandanten herausgefordert und Nicolas Becker störte die Selbstgefälligkeit der Verfolger ebenso wie der Status des Verfolgten als "Staatsfeind Nr. 1" ihn reizte.

Schließlich waren im Saal auch noch jene, die sich solidarisierten. KPD-Vorsitzender Werner Schleese meinte: "Wir wollen mit ihm gemeinsam, als erstem Mann dieses untergegangenen Landes, aufarbeiten, wo die Webfehler des ersten Sozialismus-Versuchs in der Menschheitsgeschichte lagen... Daß er versagt hat, daran besteht kein Zweifel..." Erwähnenswert vielleicht, daß Honecker noch während seiner Haft Mitglied der neugegründeten Kommunistischen Partei wurde.

Die Zusammensetzung des Gerichts als Ergebnis von Manipulationen, das Fiasko bis zum Befangenheitsrücktritt Bräutigams, der sich als Autogrammjäger bei seinem Angeklagten anschlich und hinterher log, die perversen Debatten um das Sterbedatum Honeckers füllen das kürzeste Kapitel in Richters Buch. Denn tatsächlich sind die Roben das unwichtigste daran, das am leichtesten zu Durchschauende. Es lohnt die Mühe nicht. Ganz im Gegensatz zu jenen 240 Seiten, mit denen Richter versucht hat, dort Geschichte sichtbar zu machen, wo sie in Paragraphen zerlegt werden sollte.

Peter Richter, "Kurzer Prozeá", Elefanten Press 1993, Paperback, 240 Seiten

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